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Di., 12. März

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TiroLignum

Tagesseminar: Ausschreibung im Holzbau und holzbauliche Aspekte für die ÖBA

Veranstaltet und durchgeführt von KOPPELHUBER² und Partner – consulting engineers & architects ZT OG Referenten: BM HBM Dipl.-Ing. Dr.techn. Jörg Koppelhuber und Arch. DDI Daniela Koppelhuber KOSTEN: 450 € exkl. Ust. ANMELDUNG unter office@koppelhuber-partner.at

Tagesseminar: Ausschreibung im Holzbau und holzbauliche Aspekte für die ÖBA
Tagesseminar: Ausschreibung im Holzbau und holzbauliche Aspekte für die ÖBA

Zeit & Ort

12. März 2024, 09:00 – 17:00

TiroLignum, Salzbergstraße 100, 6067 Absam, Österreich

Über die Veranstaltung

Der stetig wachsende Anteil des Holzbaus am Baugeschehen insgesamt stellt eine Herausforderung für Planende und Ausschreibende dar: Erfahrungen mit den Materialien, deren Kombinationen und auch Verarbeitungstechnologien müssen speziell im Holzbau erst aufgebaut und etabliert werden. Eine Vielzahl an herstellerspezifischen Positionen gestalten Holzbauausschreibungen oft unübersichtlich, nicht produktneutral und machen sie damit während der Vergabe schwer vergleichbar. Mit der Anwendung der "neuen" LG 36 Holzbauarbeiten (gemäß der LB-HB Version 022 vom 31.12.2021) soll dem Wildwuchs an individuell formulierten, sich teils widersprechenden und damit nicht nachvollziehbaren Ausschreibungstexten Einhalt geboten werden. Die Ausschreibenden werden so in die Lage versetzt, eine herstellerneutrale Ausschreibung verfassen und damit einen fairen Wettbewerb der Bieter orchestrieren zu können. Ergänzend werden im Seminar zahlreiche Neuerungen durch die im Herbst 2023 als Zwischenversion erschienene Fassung der LG 36 mit aktuellen Updates für die nächste Fassung erläutert.

ZIEL DES SEMINARS

Im Seminar wird vor allem das Thema holzbauspezifische Erfordernisse und Kenntnisse für Ausschreibende, Planer:innen und auch Holzbauunternehmen im Rahmen der LB-HB Version 022 (31.12.2021) mit Ergänzungen der neu erschienenen Zwischenversion der LG 36 vom Herbst 2023 erläutert sowie die Publikation Ausschreibung im Holzbau (Juni 2020) als Erläuterungen zur LG 36 diskutiert. Daneben runden zahlreiche Verweise sowohl auf Praxisbeispiele als auch auf die umfassenden normativen Updates, welche im Holzbau sowohl aus bauwirtschaftlicher, aber vor allem auch auf holzbau-technischer Ebene in den letzten Jahren durchgeführt wurden, dieses Seminar ab.

INHALT DES SEMINARS

  • Ausschreibung als Vertragsbasis
  • Gesetzliche und normative Grundlagen
  • Grundsätze und Gliederung einer Ausschreibung / Spezifika im Holzbau
  • Struktur und Ebenen der neuen LG 36 Holzbauarbeiten
  • Technische Querverbindungen und normative Verweise
  • Begriffe und Erläuterungen in Holzbauausschreibungen
  • Verantwortlichkeiten im Rahmen von Ausschreibungen
  • Auswirkungen und Zusammenhänge im Vertrag
  • Exkurs Standardkalkulation und Kostenplanung im Holzbau
  • Exkurs Terminplanung im Holzbau
  • Grundlagen zur EDV-Umsetzung – Ausschreibungsprogramme und ÖNORM A2063
  • Anwendung der Ausschreibungsgrundsätze anhand eines konkreten Holzbauprojekts
  • Praxisnahe Ergänzung und Querverweise mit technischen Spezifika zur

ZIELGRUPPE 

  • Planenden und Ausführende
  • Architekt:innen und Ziviltechniker:innen
  • planende Holzbaumeister:innen und Baumeister:innen
  • Ingenieurbüros
  • Bautechniker:innen und Bauleiter:innen von Generalunternehmen
  • Auftrageber:innen und deren Vertreter:innen (Begleitende Kontrolle, ÖBA etc.)
  • Vertreter:innen von Bundes-, Landes- und Bezirksverwaltungsbehörden sowie Magistraten, Gemeinden, öffentliche Auftraggeber
  • Sonstige an der Thematik des Holzbaus Interessierte

TERMIN UND VERANSTALTUNGSORT

  • Termin: Dienstag, 12.03.2024, 09:00 bis 17:00 Uhr
  • Veranstaltungsort: Tirolignum, Salzbergstraße 100, 6067 Absam

VORWISSEN / VORRAUSSETZUNG

  • holzbauliche Fachkenntnisse bzw. Systemwissen im Holzbau erwünscht, aber nicht zwingend notwendig (Grundverständnis Materialkunde, Bemessung, Bauphysik etc.)
  • Vor-Kenntnisse bzw. Vor-Erfahrung als Planer:in / Bautechniker:in / Bauleiter:in erwünscht, aber nicht zwingend notwendig

NICHT INHALT DIESES SEMINARS

Vermittlung von bautechnischen holzbaulichen Kenntnissen in Planung, Bemessung, Konstruktion und Bauphysik, jedoch Querverweise zu diesen Themenfeldern

SEMINARUNTERLAGEN

  • Vortragsfolien als ausführliche Seminarunterlage, elektronisch und in gedruckter Form
  • Fachliteratur und ergänzende Unterlagen (elektronisch)

DURCHFÜHRUNG UND REFERENTEN

Veranstalter und Durchführung: KOPPELHUBER² und Partner – consulting engineers & architects ZT OG – Graz

Referenten: 

BM HBM Dipl.-Ing. Dr.techn. Jörg Koppelhuber

Zivilingenieur für Wirtschaftsingenieurwesen Bauwesen

Arch. DDI Daniela Koppelhuber 

Ziviltechnikerin für Architektur

Beide Geschäftsführer von KOPPELHUBER² und Partner – consulting engineers & architects ZT OG, Experten für Holzbau und Bauwirtschaft, Vortragende, Autoren und Lehrbeauftragte

KOSTEN 450 € exkl.

  • Im Betrag inbegriffen sind die Seminarunterlagen in gedruckter und digitaler Form, Getränke und Imbiss.
  • Der Preis versteht sich exkl. 20% USt.
  • Die Verrechnung erfolgt durch KOPPELHUBER² und Partner – consulting engineers & architects ZT OG.
  • 10 % Rabatt ab 2 Personen je Unternehmen inkl. der Seminarunterlagen.

ANMELDUNG

  • Wir ersuchen Sie um eine verbindliche schriftliche Anmeldung
  • Schriftliche Anmeldung unter office@koppelhuber-partner.at
  • Angabe: Unternehmen, Teilnehmende, Termin, Seminarstandort, Rechnungsanschrift und UID-Nummer

TEILNAHME- UND STORNOBEDINGUNGEN

Die Rechnung erhalten Sie in der Woche vor Veranstaltungsbeginn von KOPPELHUBER² und Partner ZT OG. Spätere Anmeldungen können nach Rücksprache gerne berücksichtigt werden.

Die Veranstaltung findet ab 10 Teilnehmer:innen statt, maximale Anzahl Teilnehmer:innen 25.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Veranstaltung bei zu geringer Anzahl an Teilnehmer:innen abzusagen. Ein schriftliches Storno ist bis 1 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bei Absagen bis 3 Tage vor dem Seminar werden 50% und danach 100% des Gesamtbetrags in Rechnung gestellt. Die Stornogebühr entfällt bei Nennung einer Ersatzperson

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